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Thesen
„CompuServe”:
Sexualisierte Gewalt und deren ungestrafte Verbreitung & Vermarktung
Gegendarstellung der Lobby und Klarstellung der Fakten.
Anläßlich des Freispruchs des Ex-Manager von CompuServe, Felix Somm, durch das LG München hält die Lobby für Menschenrechte e.V. eine Gegendarstellung für notwendig.
Hintergrund:
Die Geschichte des CompuServe-Urteils scheint „unendlich”, und die durch weite Teile der Presse verbreiteten Nachrichten sind größtenteils schlicht falsch.
Die deutsche Presse jubelt Mitte November 1999. Somm wurde freigesprochen.
Aber was ist da zu bejubeln - und was bleibt?
Was waren und sind die Fakten? Interessiert das noch jemanden?
Worum ging es überhaupt? Interessiert das jemanden?
Im Frühjahr 1998 wurde in Sachen CompuServe viel mit dem Thema „Ahnungslosigkeit” argumentiert und operiert. Im Winter 1999 ist das nicht anders. Viele Vertreter/innen der freiheitlichen, deutschen Presse spucken große Töne, aber sie spucken daneben. Worüber sie schreiben, darum geht es überhaupt nicht. Das Thema ist verfehlt. Das ist leider nicht witzig. Die vergangenen und aktuellen Presse-Berichte zeigen, daß es ausgerechnet die Presse ist, die v.a. emotionale Stereotypen absondert, anstatt Fakten in den Vordergrund zu stellen, die auf sorgfältigen Recherchen basieren. Ist das (auch) Pressefreiheit?
Die Reihenfolge der seit Frühjahr 1998 üblichen „Argumente” ist nach wie vor diese:
- Richter samt Polizei haben keine Ahnung von der Informationstechnologie,
- das Ganze findet in Bayern statt... („na, Sie wissen schon”),
- die Verteidiger des Herrn Somm sind DIE Experten,
- von Providern wird etwas verlangt, was sie aus technischen und anderen Gründen nicht leisten können.
All diese Behauptungen sind schlicht falsch.
Dem Amtsrichter Hubbert wurde vorgeworfen, er habe keine Ahnung in Sachen Internet. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß es nicht notwendig ist, ein Experte für Informationstechnologie zu sein; vielmehr war (und ist!) es erforderlich, sich die tatsächlichen Experten zu Hilfe zu holen. Dies ist im Frühjahr 1998 geschehen.
Von zentraler Bedeutung war (und ist), zu begreifen, um was es ging und geht. Auch das ist geschehen. Der Amtsrichter hatte es damals begriffen; nachzulesen im Urteil plus Begründung und Zeugenaussagen, Geschäftsnummer 8240 Ds 465 Js 173158/95, 84 Seiten.
Die Presse hat es jedoch immer noch nicht begriffen. Die Kammer am LG München 1, Richter Ember, samt Staatsanwalt, die nun Herrn Somm freisprachen, auch nicht.
Der jetzige Richter hat im übrigen noch weniger Ahnung von der Technik, aber das wird nicht erwähnt. Er hat das Erwünschte getan, deshalb wird über seinen Expertenstatus gar nicht erst verhandelt...
Die skandalösen Unwahrheiten, die durch weite Kreise der Presse verbreitet werden, beziehen sich im wesentlichen auf 4 Punkte:
Die tatsächliche Problematik und das Thema
Verbreitet wird, daß der Betroffene verurteilt worden sei, weil von ihm Dinge verlangt wurden, die er gar nicht leisten konnte. Provider könnten einfach nicht für einzelne, strafbare Inhalte, die sie nicht selbst produziert hätten, haften. Es sei auch weder zumutbar noch möglich, das gesamte Netz „aufzuräumen”. Das ist falsch. Das Thema lautete: Konsequente Weiterverbreitung von Bildern mißhandelter Kinder trotz Kenntnis darüber. Spätestens seit der polizeilichen Durchsuchung des Hauses hätte Herr Somm dies zur Kenntnis nehmen müssen. Die Fakten wurden ihm von der Kripo vorgelegt. Es ging nicht um das Löschen einzelner Beiträge. Es ging um Newsgroups (NG) mit offensichtlichen Titeln („alt.pedophilia..., lolita.fucking” etc.). Tatsächlich wurden ja zunächst 200 NGs gesperrt. Das zeigt, daß Provider sehr wohl eingreifen können. Die Administratoren der NGs tun das immer wieder; beispielsweise bei Verstößen gegen die Netiquette...Die Verantwortung und die Möglichkeiten der Provider Die Tatsache, daß Provider nicht sämtliche Straftaten, die mit der Hilfe der Netze begangen oder propagiert werden, verhindern können, ist trivial. Wenn sie jedoch Kenntnis davon erhalten, haben sie dem nachzugehen. Das ist wie in rl (real life/wirkliche Welt). Auch hier haben wir Regeln und Pflichten, die einzuhalten sind (entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, auch „unterlassenen Hilfeleistung” usw.). Wenn mir jemand da sagt, daß ich im Begriff bin, eine Straftat zu begehen und ich mache weiter wie bisher, dann ist es eigentlich logisch, daß man mich dafür zur Verantwortung zieht. Es bleibt hier außerdem die grundsätzliche Frage: „Warum bietet mein Provider allein bei den „alt.pedophilia.*„ NGs um die 80 Foren an?” Warum tun er und andere Provider das? Hier werden doch immer Infos über entsprechende Homepages (ein Klick reicht und ich bin dort) und angehängte jpg-Dateien gepostet, die brutalste Gewalt gegen Kinder zeigen. Wer sich als User beschwert, weil solche „postings” auch in Newsgruppen für Menschenrechte oder Inline-Skating erscheinen, kann vom Provider durchaus eine freche Antwort bekommen („man habe nichts Verbotenes entdecken können”, „Zensur!” und ähnliche Unverfrorenheiten mehr), und das war es dann. Man sollte vor diesem Hintergrund all solche Provider outen und kündigen, damit andere den Profit haben; nämlich solche, die NGs mit derartigen Inhalten gar nicht erst anbieten.
Das Thema „Zensur”: Unklar bleibt weiterhin, was Zensur und Pressefreiheit mit der Darstellung und Verbreitung von real stattgefundenen Kindesmißhandlungen zu tun haben sollen. Es geht hier nicht um Zensur. Es geht um Gewalt und deren Verbreitung. Niemand hat das Recht Kinder zu mißhandeln und zu foltern (das ist die sog. Kinder„pornographie”) und das Ganze auch noch weltweit zu verbreiten und/oder Profit daraus zu schlagen. Noch unklarer ist, was Pressefreiheit mit krassen Themenverschiebungen (siehe oben) und der Verbreitung von Unwahrheiten bzgl. des Sachverhalts und daraus folgender Stimmungsmache im Volke zu tun haben soll.
„Menschliche Sexualität” oder „Schmuddelkram Kinderfolterdokumentationen (im Volksmund „Kinderpornos” genannt) sind nicht etwas „Schmuddeliges” oder haben gar etwas mit Sexualität zu tun. Es handelt sich um pure, oft bestialische Gewalt. Wer diesen naiven Unsinn verbreitet, hat noch nie ein Kinder„porno” gesehen (weiß also überhaupt nicht, wovon er/sie spricht!) oder hat schlicht nicht mehr alle Tassen im Schrank. Man sollte solchen Menschen empfehlen, sich einmal mit den Opfern solcher „Produktionen” zu unterhalten. Selbstverständlich mit solchen, die es im wahrsten Sinne des Wortes überlebt haben.
Weitere, verbreitete Unwahrheiten, für die man Rechenschaft fordern sollte, sind (beispielhaft):
- taz, 18.11.99: „...Polizisten mit taufrischer Interneterfahrung...” Das ist fast schon amüsant. Angesprochen sind Kripo-Beamte, die europa- und weltweit über die beste Qualifikation in Sachen „policing the internet” verfügen. Beamte, die bis zu 3 Ausbildungen haben!
- AZ, 16. und 18.11.99: ein Internetsurfer hätte das LKA auf Pornos aufmerksam gemacht... Falsch! Es war kein Surfer, sondern die spezialisierte Kripo des K343 München; also das Ergebnis einer kriminalpolizeilichen Ermittlung.
Mit „Suchmaschinen” hätte man weitere Pornos gefunden. Wieder falsch: man hatte es in den NGs (newsgroups) von CompuServe gefunden.
Man hätte Somm aufgefordert, die Fotos aus dem Netz zu entfernen. Falsch. Die Kripo hatte Somm mit Belegen gezeigt, daß in den NGs Hardcores u.a. mit Kindern waren.
Sachverständige(?) hätten festgestellt, daß es technisch nicht möglich sei, die Bilder zu entfernen. Ahnungslose Presse! Es ist überhaupt kein Problem „threads” aus NGs zu entfernen.
Schließlich hätten 2 Gutachter in dem Verfahren verneint, dass ein Online-Vermittler den Zugriff auf illegale Daten stoppen können. Das ist falsch. Die Gutachter sind hier vermutlich Experten für das Züchten von Karotten...
Die Tatsache, daß damals mit einem Schlag auch Gruppen entfernt wurden, die mit Erotik und Sex zu tun hatten, bedeutet nicht, daß „die Bayern” oder ähnliche stereotype Unsinns-Argumente daran „schuld” sind. Übrigens ist der 1. Kriminalhauptkommisar dort ein Berliner...
Die Entfernung aller (un-)möglichen NGs bedeutet/e, daß die Provider hysterisch reagierten anstatt besonnen. Und man könnte durchaus darüber spekulieren, ob das nicht Absicht war. Die Proteste waren doch ganz sicher abzusehen...
Die Presse macht aus Somm einen Märtyrer; aus welchen Motiven auch immer.
Fakt ist: Manche sind schlicht und einfach überfordert, die Zusammenhänge - zumal mit der Informationstechnologie - zu überblicken.
Anstatt dies zu zu geben und/oder besser zu recherchieren, werden Dinge behauptet, die nicht nur falsch sind, sondern gefährlich. Und es werden Schlußfolgerungen gezogen, die nicht nur abenteuerlich, sondern menschenverachtend sind.
Das Bild eines Kindes, das von Erwachsenen mißhandelt wurde, ist nicht nur ein Bild oder nur Schmuddelkram. Es ist die Dokumentation einer stattgefundenen Mißhandlung. Die Verbreitung solcher Dokumentationen sorgt für eine raum-zeitliche Verlängerung von Gewalt. Denn ein Bild, das einmal im Netz ist, kommt da nie wieder heraus. Die Betroffenen werden so wieder und wieder traumatisiert. Darum geht es und muß es gehen.
Mit Meinungs-, Pressefreiheit oder Zensur hat das wirklich nichts zu tun.
Der absolute Skandal ist jedoch, daß das Urteil (der Freispruch des LG) politisch gewollt ist!
Eine öffentliche Schelte der Justiz (und sei es „nur” ein Amtsgericht) durch höchste Vertreter der deutschen Politik - und das noch ohne jegliche Sachkenntnis! - ist einfach nicht zu fassen - geschweige denn zu akzeptieren. Wir leben in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat. Wir haben Gewaltenteilung.
Weitere Klarstellungen und Fakten:
In seiner Urteilsbegründung folgte Richter Laslo Ember den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, „Somm habe die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchaus ausgeschöpft”. Dies ist so nicht richtig , wie Richter Wilhelm Hubbert bereits in der ersten Distanz folgerichtig erkannt hatte. Wie anders ließe es sich erklären, daß CompuServe nach einer Durchsuchungsaktion im Dezember 1995 im vorauseilenden Gehorsam ca. 280 Newsgruppen gesperrt hatte, in denen ausschließlich pornografische Bild- und Videodateien auf dem Newsserver der Firma CompuServe veröffentlicht wurden? Die Entscheidung, welche NGs auf dem jeweiligen Newsserver den Kund/innen zur Verfügung gestellt werden, obliegt ausschließlich der Entscheidung des Providers bzw. Online-Dienstes! Als positives Beispiel kann man die Telekom-Tochter DeTeMedien nennen. Hier werden keine pornografischen „Diskussions”-Foren den T-Online-Kunden angeboten. Das ist eine wirksame Methode, der Verbreitung, insbesondere von Kinder-, Tier- und Gewalt„pornographie”, Einhalt zu gebieten. Warum tun das die anderen Provider nicht?
Wenn dem so gewesen wäre, daß CompuServe „alles getan habe”, um die Verbreitung von dieser menschenverachtenden „Pornographie” zu verhindern, dann stellt sich die Frage, warum dann im Frühjahr 1996 wieder die Foren geöffnet wurden, die genau solches Bildmaterial beinhalteten? Und nochmals: Es ging und geht nicht um die Filterung einzelner inkriminierter Dateien, zu der man bei dem täglichen Datenvolumens des Internets nicht in der Lage ist. Nein, es ging und geht schlichtweg um die komplette Sperrung von NGs, deren Forennamen so eindeutig sind, daß auch ein Nicht-Insider und völlig Naiver wissen müßte, was hier verbreitet wird. Oder will man ernsthaft widersprechen, man wüßte nicht, was sich hinter Bezeichnungen wie „lolita.fucking”, „sex.pedophilia.boys”, „sex.pedophilia.girls” usw. verbirgt?
Das im August 1997 in Kraft getretene „Informations- und Kommunikationsdienstegesetz” führte mit dem „Teledienstegesetz” ein völlig neues Gesetzeswerk ein, das erstmalig die Verantwortlichkeit für strafbare Handlungen im Internet definiert hat. In § 5 Abs. 2 heißt es:
„Dienstanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.” Spätestens seit Dezember 1995 hatten sowohl die Firma CompuServe GmbH in Deutschland und die CompuServe Inc. in den USA von diesen Inhalten Kenntnis. Auch bewies CompuServe mit der Sperrung von 280 NGs quasi über Nacht, daß es ihnen technisch möglich und zumutbar war und ist, einzelne Foren zu sperren.
Das Urteil fiel klar und überdeutlich zu Gunsten der Wirtschaft und der Politik aus Wie sonst ist zu erklären, daß nach Einleitung des Strafverfahren gegen Felix Somm dieser ein Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber sandte, das eigentlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt?
„...Wie bereits erwähnt, plant die CompuServe GmbH, in den nächsten 12 Monaten weitere 100 Arbeitsplätze in Unterhaching zu schaffen. Im Zusammenhang damit und in Antizipierung des Bedarfs an weiteren Arbeitsplätzen befindet sich die CompuServe GmbH zur Zeit in einer bereits weit fortgeschrittenen Phase eines Projektes zur Erstellung eines neuen Bürogebäudes für über 500 Mitarbeiter in Unterhaching, das im Verlauf des Jahres 1998 bezogen werden soll. Die Unterzeichnung für dieses in enger Abstimmung mit der Gemeinde Unterhaching vorangetriebene Projekt war für den 26. Februar vorgesehen. Aufgrund der oben näher geschilderten Äußerungen Ihres Justizministers Herrn Dr. Leeb habe ich mich leider gezwungen gesehen, diesen Termin aufzuheben und das Projekt zunächst zu stoppen. Ich werde dieses Projekt erst weiter betreiben, wenn seitens der Regierung des Freistaates Bayern eine klare Aussage erfolgt ist, daß die Fa. CompuServe GmbH am Standort Unterhaching in Bayern willkommen ist und die für solche Vorhaben vorgesehene staatliche Unterstützungsleistungen erhalten wird. Bis zu einem solchen positiven Signal werden wir nach alternativen Standorten im benachbarten Ausland Ausschau halten. Wir werden auch ab März in Unterhaching nur Neueinstellungen vornehmen, die nicht aufschiebbar oder nicht aus einem anderen Standort außerhalb Deutschlands vorgenommen werden können.....”
Felix Somm, Geschäftsführer CompuServe GmbH und Verantwortlicher Central Europe, 26.02.1996
Mit anderen Worten: Hier hat man eine Entscheidung getroffen, „damit der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährdet wird” (Forschungsministers Riesenhuber, August 1996). Um die kindlichen Opfer von brutaler Gewalt ging und geht es überhaupt nicht.
Fakt ist, daß wir weltweit viel zu viele Kinder haben, die als „Sex”opfer (besser: Opfer von Folter) bekannt werden; wobei von der Dunkelziffer ganz zu schweigen ist!
Das Geschäft der sexualisierten Folter mit Minderjährigen wächst weiter an, obwohl die Aufmerksamkeit für diese schweren Menschenrechtsverletzungen zunimmt. Beispielsweise rechnet die UNICEF damit, daß jährlich rund 10 Milliarden DM mit der Mißhandlung von Kindern und Kinder„pornographie” weltweit umgesetzt werden.
Aber die Politik verweigert sich weiter ihrer Pflicht!
Anstatt die (wenigen spezialisierten!) Strafverfolgungsbehörden endlich in ihrer vitalen Arbeit für den Schutz der Menschenrechte, wie sie in unserer Verfassung garantiert sind, zu unterstützen, wird von politischer Seite eine wirksame Verfolgung von Tätern obendrein erschwert. Wie anders sollte man die fragwürdigen Thesen des Bundesdatenschützers Joachim Jacob bewerten der verdeckte Ermittlungen im Internet für rechtlich fragwürdig hält?
In seinem neuen Jahresbericht, den er Anfang Mai vorlegte, sagte er, daß ein „wahlloses Beobachten” durch die Polizei von nicht allgemein zugänglicher privater Kommunikation „letztlich zu einem Einschüchterungseffekt führt, der Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und damit auch die Demokratie gefährden könnte”. Im September 1999 setzte Jacob noch eine weitere Unsinnigkeit drauf: „Kinderpornografie muss auch im weltweiten Datennetz verfolgt werden. Doch hier müsse gelten, dass die Polizei nur Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und nicht selbst das Web nach strafbaren Inhalten systematisch durchsuchen dürfe”. Täterschutz genießt also immer noch höheren Schutz als der Opferschutz.
Im übrigen erlauben die Polizeigesetze der meisten Bundesländer ausdrücklich die verdeckte Datenerhebung aus präventiven Gründen!
Die Politik muß ihrer Verantwortung gerecht werden!
Unseren Politiker/innen muß endlich klar werden, daß die Herstellung und Verbreitung von Kinderfolterdokumentationen nicht ausschließlich mit nationalstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist. Erste Anläufe hat man bereits auf europäischer Ebene unternommen.
So befaßte sich im April 1999 das Europaparlament mit einem Ratsentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, der massive Eingriffe in bestehende Datenschutzgesetze vorsieht.
Das Papier, das am 16. März mit großer Mehrheit vom „Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten” angenommen wurde, soll die Arbeit und Koordinierung der nationalen Strafverfolgungsbehörden verbessern. Doch einige dieser Vorschläge stehen im Widerspruch zu anderen EU-Direktiven wie der Datenschutzrichtlinie. Die Implementierung in nationales Recht würde die Verschärfung bundesdeutscher Gesetze nach sich ziehen!
So sollen beispielsweise „Sondereinheiten” eingerichtet werden, die das Internet „systematisch nach kinderpornographisch”em Material” durchsuchen. Die Kompetenzen von Europol sollen erweitert werden. Die Mitgliedstaaten sollen bei Europol ein Register der Personen einrichten, die wegen der Verbreitung von Kinder”pornographie” und dem „sexuellen Mißbrauch” von Kindern verurteilt worden sind. Die Mitgliedstaaten sollen künftig dafür zu sorgen haben, daß die Identität von Personen, die eine E-Mail-Adresse haben, feststellbar ist. Die Folge wäre: Die Mitgliedstaaten müßten ihre Gesetze so ändern, daß E-Mail-Dienste, die die Identität ihrer Nutzer/innen nicht überprüfen, künftig illegal sind. Dies widerspräche jedoch nicht nur deutschen Mediengesetzen wie dem Teledienstedatenschutzgesetz, sondern auch der EU-Datenschutzrichtlinie.
Notwendige Maßnahmen für die kriminalpolizeiliche Ermittlung bei solchen Verbrechen:
Damit unsere Polizei effektiv arbeiten kann, muß sie entsprechend rechtlich, personell und technisch unterstützt werden. Unter anderem durch folgende Maßnahmen:
Polizei und Justiz brauchen dringend eine verstärkte Ausbildung für das Internet.
Neben der Arbeit von Europol und Interpol muß den Polizeidienststellen - vor allem BKA und LKA - die Möglichkeit gegeben werden, „auf dem kleinen Dienstweg”, also direkt und unbürokratisch, mit den Ermittlungsbehörden anderer Länder in Kontakt zu treten.
Die Aufnahme der Straftaten gegen die „sexuelle Selbstbestimmung” unter die Katalogstraftaten des § 110 a (Einsatz des Verdeckten Ermittlers) und des § 100 a (Eingriff in den Telekommunikationsverkehr) muß endlich erfolgen.
Die Polizei muß auch anlaßunabhängig, verdeckt ermitteln können; mit der Möglichkeit, selbst „Tauschmaterial” zu benutzen („tit-for-tat”-Methode), denn es geht um organisiertes Verbrechen.
Wir benötigen ein international einheitliches Kinderschutzalter. Die Altersgrenze sollte zumindest auf 16 Jahre festgelegt werden
Wir benötigen eine einheitliche Definition von „Pornographie” sowie eine Reform der Sprache in Zusammenhang mit den Tatbeständen (nicht sexualisieren, wenn es um Gewalt geht).
Die $$ 176 und 184 Absatz 3 bis 5 StGB müssen vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden! Dies hätte u.a. die Folge, daß sich die gegenwärtige Verjährungsfrist von drei auf fünf Jahre verlängern würde. Zudem wäre dann über § 30 StGB bereits ein ernsthaftes Anbieten von Kindern nach außen endlich strafbar.
Der Besitz von Kinder„pornographie” ist nach wie vor ein Bagatelldelikt. Dieses Wort ist legitim für alle Delikte, die eine Höchststrafe von 1 Jahr aufweisen (wie z.B. Schwarzfahren). Eine Anhebung der Höchststrafe auf z.B. 2 Jahre und Festsetzung einer Mindeststrafe ist unabdingbar. Hintergrund: Es gibt in Deutschland drei Gründe, von einem Haftrichter in Untersuchungshaft genommen zu werden: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr und Verdunkelungsgefahr. „Sexual”straftäter sind Gewalt- und Wiederholungstäter. Aber: Bei Bagatelldelikten ist der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht vorgesehen. Das heißt: Ein bei der Polizei immer wieder auffallender Besitz-Pädokrimer kann nie wegen Wiederholungsgefahr dem Haftrichter vorgeführt werden und wird deswegen immer wieder zwangsläufig von der Polizei entlassen. Nachfolgende Praxis: Erst bei der 3. oder 4. Verurteilung bekommt er eine Haftstrafe, die er auch absitzen muß. Wenn er jetzt alle Rechtsmittel (Revision) ausschöpft, vergehen im Schnitt bei diesen Wiederholungstätern vom ersten Auftreten bei der Polizei bis zur Haft im Schnitt 5 Jahre!
Auch die Provider müssen wesentlich stärker als bisher in die Verantwortung genommen werden. Dies sollte auch für die Verpflichtung der Meldung strafbarer Inhalte seitens der Provider gelten.
Eine Fahndung von Privatpersonen nach kinder„pornographischen” Material darf nicht zugelassen werden. Zufallstreffer sollen aber nicht kriminalisiert werden.
Eine Ausbildung von geeigneten Beamten bei allen Polizeipräsidien, die in der Lage sein müssen, bei entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung alle beweiserheblichen technischen Maßnahmen ergreifen zu können, muß endlich flächendeckend erfolgen.
Die entsprechenden, notwendigen, technischen Ausstattungen zur Übernahme solcher Beweissicherungsmaßnahmen müssen beschafft werden. Es muß up-to-date Hard- und Software sein. Zwischen Antragstellung und Lieferung dürfen nicht Wochen oder gar Monate ins Land gehen.
Die hier arbeitende Kripo benötigt ein Recht auf exzellente Supervision und auf Schutz ihrer Person und ihrer Familie sowie ein angemessenes Gehalt.
November 1999
Geschäftsführung, Lobby für Menschenrechte e.V.
Verteiler: Bundesgerichtshof, BMJ, BMI, BMFSFJ, MdB, JM Bayern, Amtsgericht München, Presse, Menschenrechtsorganisationen; Homepage der Lobby.

