Aktuelles 2003
Autonomes Frauenhaus Tübingen gegen Deutsche Telekom:
Totale Themenverfehlung vor Gericht...
Am 12. Dezember 2003 fand vor dem Tübinger Landgericht ein Zivilprozess statt. Klägerin war das Frauenhaus Tübingen, eines der ältesten autonomen Frauenhäuser in Deutschland. Die beklagte Deutsche Telekom hatte 2002 die Adresse des Schutzhauses für misshandelte Frauen und ihre Kinder nicht nur in diversen Telefonbüchern, sondern sogar via World Wide Web veröffentlicht. Was sie mit dieser unsäglichen Schlamperei und dem damit verbundenen Verstoß gegen den Datenschutz auslöste, waren Angst, Stress, Chaos, die Unbrauchbarkeit des Hauses, eine notwendige Umsiedlung der zu schützenden Frauen und Kinder in natürlich nicht geeignete Unterkünfte, noch mehr Ärger und Arbeit für die Frauenhausmitarbeiterinnen, ein finanzielles Desaster und und!
Die Gerichtsverhandlung und ihr Ausgang waren überhaupt nicht akzeptabel. Zunächst wurde aufgezählt, wie oft - und an welchen Tagen genau - die Telekom aufgefordert wurde, die Adresse des Schutzhauses endlich zu entfernen; zumindest dort, wo es auf die Schnelle ging. Es wurde deutlich, dass die Frauen es wieder und wieder tun mussten, weil die Telekom schlicht und einfach nicht reagierte. Richter Alexander Meinhof brachte zu diesen Non-Reaktionen der Telekom den Begriff des „bedingten Vorsatzes” ins Spiel, der irgendwann erreicht sei. Leider spielte das für das Ergebnis am Ende keine Rolle mehr...
Dann wurden die finanziellen Forderungen aufgezählt:
Umzugskosten, Kosten für ein Wertgutachten für das alte Haus, eine zusätzliche Arbeitskraft zur Bewältigung des Chaos, Telefonmehrkosten wegen der dezentral verteilten Frauen und Kinder, Mietkosten usw. An diesen einzelnen Forderungen hielt sich der Richter lange auf und stellte nach logisch nicht ersichtlichen Kriterien jeweils fest, ob Posten A, B oder C „plausibel„ sei oder eben nicht. Diese langwierige Sache hörte sich klar nach einem Kalkül an, um in die Richtung eines Vergleichs zu steuern.
Ebenfalls wurde über die Pflichten von Teledienstanbietern räsoniert. Die hier gültigen Schutzverordnungen, so stellte der Richter zumindest klar, gälten aber dem Schutz der Telekom vor den Kunden; beispielsweise bei Vermögensschäden, wie sie durch nicht funktionierende Leitungen o.ä. auftreten könnten.
Endlich ging es dann mehr um den Datenschutz. Die Telekom hatte mit ihrem Verhalten ja auch ihre Organisations- und Schutzpflicht nicht erfüllt und sensible Daten veröf-fentlicht, die logischerweise überhaupt nicht für eine Veröffentlichung genehmigt worden waren. Deren Anwalt und Anwältin waren jedoch nicht in der Lage, hier Sinnvolles von sich zu geben. Die Äußerung der Anwältin - man müsse auch selbst für Schutz sorgen - charakterisierte die Larifari-Einstellung und die völlig fehlende Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme durch die Deutsche Telekom ganz ausgezeichnet. Man kann also davon ausgehen, dass die Firma solche Desaster weiter billigend in Kauf nehmen wird?
Danach ging es erneut zu den einzelnen Posten. Die Anwältin des Frauenhauses wies darauf hin, dass weitere Kosten anstünden! Jedes neue Haus müsse umgebaut werden, damit es den Bedürfnissen der Schutzbedürftigen entspräche. Zusätzlich hinge ein Damoklesschwert über den Tübingerinnen, da das Land Baden-Württemberg 100.000 Euro des Landeszuschusses zurückfordere. Der Schaden sei also noch in der Entwicklung, die aktuell vorliegenden Posten würden sich ständig erweitern!
An dieser Stelle überlegte der Richter, ob man die Positionen dann offen halten könne.
Dazu wurde der Anwalt der Telekom jedoch sehr schnell sehr deutlich:
„Wenn wir zahlen, dann ein Mal und abschließend.” Er hätte sich 6.000 Euro vorgestellt. Die lauten Unmutsäußerungen im total überfüllten Saal interessierten ihn natürlich nicht, und so ging die Diskussion wieder ums Geld.
Der erneute Hinweis der Anwältin des Frauenhauses, dass es um datenschutzrechtliche Bestimmungen ginge, führte auch nicht dazu, dass man sich endlich einmal dem tatsächlichen Thema zuwandte. Vielmehr wurde eine Pause eingelegt, damit sich die Parteien beraten konnten.
Nach der Pause meinte der Anwalt der Telekom, dass diese fruchtbar gewesen sei. Man sähe die Notwendigkeit etwas für das Frauenhaus zu tun, man stehe auch in moralischer Verpflichtung. Dann bot er zusätzliche 20.000 Euro an, aber mit Widerrufsrecht bis 9. Januar 2004. Nach Zahlung wäre alles abschließend erledigt.
Die Tatsache, dass für die misshandelten Frauen und Kinder sowie für die Frauenhausmitarbeiterinnen noch lange nichts „abschließend erledigt” ist, kam bei dieser Verhandlung mit keinem Wort zur Sprache!
Die ganze Sache ging völlig am Thema vorbei.
Kein Wort zu den in Angst lebenden Frauen und Kindern, die weiteren Traumatisierungen überhaupt nicht ausgesetzt werden dürften. Kein Wort zu den unmöglichen Umständen, in denen sie jetzt leben müssen, weil die Telekom das verursacht hat. Kein Wort zu den empirisch belegten Gefahren für geflüchtete Frauen durch ihren misshandelnden Partner, wenn er sie nämlich erwischen sollte! Kein Wort zu den Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen des Hauses. Von Schmerzengeld und zusätzlichen Geldern für Therapie- und Supervisionsstunden war selbstverständlich auch keine Rede.
Diese Verhandlung bewegte sich auf einem Nebenschauplatz, der das Ausmaß der vielfältigen Auswirkungen in keinster Weise abbildete. Dass die zusätzliche Arbeit und die zusätzlichen Kosten eigentlich völlig selbstverständlich und ohne jegliche Diskussion erstattet werden müssen, wurde hierdurch deutlich bestritten.
Sollen die Frauen doch zusehen, wie sie das alte, denkmalgeschützte Haus (das sich nicht einmal vermieten lässt) loswerden! Und wenn sie darauf sitzen bleiben; was interessiert das die Telekom? Sollen sie doch zusehen, wie sie die 100.000 Euro Rückzahlung an das Land aufbringen! Was interessiert das die Telekom; auch wenn sie es verursacht hat? Sollen sie zusehen, wie sie ein neues Haus finden, umbauen und bezahlen! Sollen sie doch die im Grunde völlig unlösbaren Probleme lösen! Wie? Was interessiert das die Telekom? Antwort: gar nicht.
Und wenn das Ergebnis der Verhandlung so stehen bleibt, dann muss sie das auch nicht interessieren...
Diese ganze Geschichte ist ein Skandal par excellence. Den Verursachern und dem verantwortlichen Gericht scheint überhaupt nicht klar zu sein, was hier angerichtet wurde. Und zwar kurz-, mittel- und langfristig!
Und ein Tabu sei auch noch angesprochen: Männer, die ihre Partnerinnen und/oder Kinder misshandeln, gibt es in allen beruflichen und gesellschaftlichen Positionen; auch Männer, die mit solchen Männern sympathisieren. Es ist so. Leider. Das bedeutet: wer sensible Daten verwaltet, sollte wissen, welcher Mitarbeiter wann was an die-sen Daten bearbeitet hat.
Monika Gerstendörfer
In einem uns bekannten Frauenhaus wurde eine Frau von ihrem Expartner vor den Augen der Kinder einfach erschossen, nachdem er die Adresse erfahren hatte. Die Auswirkungen auf die Kinder und auf alle anderen Frauen dieses Hauses waren und sind katastrophal. Und die Frau ist tot. Diesen „Schaden” kann man nicht mehr „reparieren”.

