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„Meilensteine” auf dem Weg des unerhörten Kampfes gegen die organisierte Kinderfolter

Kommentare einer spezialisierten Menschenrechtlerin

Am 16. April 2002 fällte das Amtsgericht Frankfurt am Main ein Urteil gegen den Kinderschützer und IT-Experten Udo Blumenthal (Mitbegründer von Anti-Kinderporno e.V.) wegen Besitzes von Kinderpornografie (§ 184f. StGB).

Ein Jahr später, am 22. Mai 2003, fand vor dem Landgericht Frankfurt die Berufungsverhandlung statt. Die Verantwortlichen waren der vorsitzende Richter Stamm, der Staatsanwalt Lindgens und zwei Schöffen. Außerdem waren nochmals der Zeuge Joest (Kripo Hofheim) und der Sachverständige Bosson (LKA, Verwaltungsangestellter, Wiesbaden) geladen worden.

Hintergründe

Udo Blumenthal war 2002 noch 1. Vorsitzender des Vereins Anti-Kinderporno (AKP). Er legte das Amt jedoch aufgrund der ersten Verurteilung nieder, um jedweden möglichen Schaden vom Verein abzuwenden.

Der Kinderschützer, der seit Jahren zusammen mit seiner Ehefrau unzählige Stunden nicht bezahlter Arbeit und teils horrende Geldsummen aus privater Tasche für den Verein aufbringt, um Überlebenden massivster Gewalt kurz-, mittel- und langfristig zu helfen, wurde vom Amtsgericht wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt. Er erhielt damit den Stempel des Pädokriminellen, was prompt durch einen offensichtlich mental entgleisten BILD-Schreiberling in einem dazu kompatiblen Artikel bestätigt wurde und zu einer psychisch unerträglichen Situation für ihn, für die Ehefrau und die Kinder führte. Sie getrauten sich kaum noch auf die Straße. Aber auch einige Menschen, die sich selbst der Sozialszene zuordnen, zeigten durch ihre naiven und sogar gehässigen Kommentare, dass sie die fatale Destruktivität der Dimension dieses Urteils überhaupt nicht begriffen hatten. Menschenrechtsarbeit für Kinder ist eben nicht nur ein hartes Brot, ein schwieriges Fachgebiet und ein gefährliches Pflaster für Helfer/innen; es tummeln sich da auch zahlreiche Leute einer Szene, die sich besser mit anderen Dingen beschäftigen sollten, da sie durch ihr Verhalten und ihre moralische und fachliche Inkompetenz das Gewaltsystem stabilisieren, anstatt es zu ändern.

Dem paradoxen Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2002 war im September 1999 eine Hausdurchsuchung bei den Blumenthals vorausgegangen, deren skandalöse und fiese Ursache möglicherweise erst in den Memoiren der engagierten Kinderschützer zur Sprache kommen kann. Denn: Intriganten, Denunzianten, komplett Naive und Angehörige des organisierten Verbrechens scheuen in unbewusst konzertierter Aktion keine Mühen, unsereins einzuschüchtern, zu beleidigen, zu bedrohen und mundtot zu machen.

Bürger/innen baden Unkenntnis von Behörden aus

Bei der Hausdurchsuchung wurde wahllos sämtliche Hard- und Software, einschließlich der Computer der Kinder, mitgenommen. Der Grund ist einfach: bis heute haben zahlreiche zuständige Beamte immer noch keine oder nicht genügend profunde Kenntnis von der Informationstechnologie. Das darf der Bürger dann ausbaden.

Ein weiteres „Highlight” soll nicht verschwiegen werden. Man drohte den Eltern Blumenthal sogar mit dem Jugendamt. Motto: „In einer solchen Atmosphäre können Kinder doch nicht aufwachsen!” Das war dem Polizeibeamten Joest zu verdanken, der neben seiner IT-Unkenntnis auch aus psychologischer Unkenntnis heraus handelte. Was für ein immenser psychischer Stress dadurch bei allen Familienmitgliedern verursacht wurde, schreibt sich „von”! Wären die Ämter bei geschlagenen und sexualisiert misshandelten Kindern doch nur immer so aufmerksam, so scharf und so konsequent.

Aus dem beschlagnahmten Material ergab sich schließlich, dass sämtliche Rechner sauber waren. Unter den circa 150 CD-ROMs und Disketten befanden sich drei, die „kinderpornographisches” Material enthielten. Man muss dazu sagen, dass kein Datenträger an irgendwelchen „geheimen Orten” gefunden wurde. Sie lagen alle frei herum. Was die Strafverfolgungsbehörden jedoch keineswegs zum Nachdenken veranlasste. Folgerichtig bezogen sie auch nicht das existierende Wissen darüber ein, wie ein typischer Besitz-Pädokrimineller üblicherweise seine Disketten und CD-ROMs beschriftet, ordnet und verwahrt. Es kann selbstverständlich auch so sein, dass auch darüber keine Kenntnis herrscht. Dann kann man darüber natürlich auch nicht nachdenken.

Nach solcherlei Reduktion auf das „Wesentliche”, blieb also die Tatsache, dass man drei Datenträger mit „kinderpornographischem” Material gefunden hatte!

Na und?”, würden IT-kundige und im Problembereich erfahrene Kinderschützer/innen spontan sagen. „Wenn ich ein paar Tage verreist bin, stapelt sich bei mir die Post. Und was glauben Sie denn, was in manchen Briefen oder Mail-Anhängseln steckt? Mir haben Leute CD-ROMs schon vor die Tür gelegt! Wir sollten was unternehmen und das der Polizei bringen, schrieben die (natürlich anonym). Bis ich die ganze Post geöffnet, sortiert und genauer angesehen habe, kann es Tage dauern! Soll ich mich angesichts jeder beigelegten Diskette jetzt vorsichtshalber selbst anzeigen?”

Offensichtlich ja, denn Udo Blumenthal wurden die drei Datenträger zum Verhängnis. Dreieinhalb Jahre wurde der Vater von fünf Kindern dafür von den deutschen Strafverfolgungsbehörden behelligt. Das sollten sie doch in Zukunft bitte mit den Pädokriminellen tun. Das macht einfach mehr Sinn.

Mit Glück findet man vernunftgesteuerte Richter

Am 22sten Mai 2003 hatte das Leiden dann endlich ein Ende. Der vorsitzende Richter war mit Sicherheit kein IT-Fachkundiger, doch er bemühte sich aufrichtig, die Sachverhalte zu verstehen. Er fragte nach, ließ sich erklären, fragte erneut. Auch einer der beiden Schöffen tat es ihm nach.

Im Gegensatz zu dem sehr jungen und recht unbedarft wirkenden Staatsanwalt, der gleich zu Anfang abwinkte, als der Anwalt „Freispruch” als Ziel der Berufung angab. Nun, der junge Mann gehorchte wohl blind den Anweisungen seines Chefs Peter Köhler, der sich in dieser Sache damit zum zweiten Mal nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

Die Fragen, die der Staatsanwalt stellte, zeigten deutlich, dass er trotz seiner Jugend von IT nur wenig wissen kann, aber dass er vor allem nicht begriffen hatte, worum es ging. Er fragte nämlich mehrmals - u.a. auch den Beamten Joest, der 1999 die Hausdurchsuchung durchgeführt hatte - ob er bestätigen könne, dass Herr Blumenthal ihm gesagt habe, dass er vor der Aufklärung einer großen Sache stehe. Um diese „Sache” ging es in der Verhandlung jedoch gar nicht; logischerweise gab es auch keinen Zusammenhang mit den zur Debatte stehenden Datenträgern. Das merkte der Staatsanwalt jedoch nicht und stellte diese eine Frage daher mehrmals. Leider konnte man ihm das aber nicht sagen, weil er ganz sicher nicht verstanden hätte, wie sehr er Menschenrechtler/innen durch eine solche Frage, die einem völlig anderen (aber sehr brisanten) Sachverhalt zuzuordnen ist, gefährden kann.

Merke: die Verhandlung war öffentlich!

Trotzdem wurde die genaue Anschrift der Familie Blumenthal, auch der Straßenname des zweiten Eingangs zur Wohnung, die genaue Beschreibung der Wohnung selbst und sogar Namen und Alter aller Kinder und weitere persönliche Dinge laut mehrfach vorgelesen. Angesichts einer solch fahrlässigen Naivität, möchte man den Verantwortlichen einen Zettel reichen, auf dem steht: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!” Dass Produktion, Tausch und Verkauf von Kinderfolterdokumentationen (volkstümlich als „Kinderpornografie” bezeichnet) dem Bereich der organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen ist, pfeifen inzwischen schon die Spatzen von den Dächern. Zumindest dieses Wissen sollte mittlerweile bis in die Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgedrungen sein. Und dass die Profiteure, Konsumenten und sonstige Nutznießer wenig zimperlich sind, wenn es um Drohung, Einschüchterung und Schlimmeres gegen aktive Kinderschützer/innen geht, ist ebenfalls bekannt. Aber Richter und Staatsanwalt sind davon halt nicht betroffen. Weder sind sie gezwungen, sich fachlich fortzubilden (Gerichte sind ja unabhängig) noch müssen sie jemals ihren Namen in Newsgruppen, auf Webseiten und anderswo im Zusammenhang mit übelsten Beschimpfungen und Drohungen lesen. Ihre Kinder sind auch nicht gefährdet, ihrer Ehefrau wird keine Vergewaltigung angedroht, und bei ihnen wird auch kein Irrer an der Haustür klingeln. Diese Menschen wissen überhaupt nicht, wie sich so etwas anfühlt. Auf die Idee, dass gerade bei solchen Verhandlungen im Zuschauerraum immer auch Vertreter der bestens vernetzten, pädokriminellen Szene anwesend sind, kommt man ebenfalls nicht, weil man ja die Auswirkungen selbst nicht zu spüren bekommt.

Während der Verhandlung stellte sich außerdem heraus, dass Udo Blumenthal von manchen früheren Akten überhaupt nichts gewusst hatte bzw. von manchen erst sehr spät erfuhr. Außerdem waren zahlreiche Fakten der Verhandlung vor dem Amtsgericht gar nicht im Protokoll vermerkt worden. Einen Zusammenhang zwischen den Rechnern und den Datenträgern konnte man nicht feststellen! Eine Tatsache, die das Amtgericht damals nicht gestört hatte. Genauso wenig hatte man sich für Ziele, Arbeitsweise und Arbeitsaufwand von AKP wirklich interessiert, weshalb Udo Blumenthal wie ein ganz gewöhnlicher Besitz-Pädokrimineller behandelt und abgeurteilt wurde.

Doch dieser Richter am Landgericht interessierte sich dafür. Er ließ sich auch das erläutern. Nach gut zwei Stunden folgte die Beratung. Sie dauerte eine ganze Weile. Doch dann kam endlich ein vernunftgesteuertes Urteil.

Freispruch!

Falsche Vergleiche und paradoxe Botschaften

Richter Stamm gab noch einen eindringlichen Hinweis an Udo Blumenthal: „Seien Sie vorsichtig”, sagte er u.a.

Was hat er damit wohl gemeint? Vielleicht das?

„Machen Sie demnächst die Augen und Ohren zu, wenn Sie eine CD-ROM bekommen oder auf eine Webseite aufmerksam gemacht werden, wo ein Kind bei lebendigem Leibe verbrannt oder mit Pfählen anal vergewaltigt wird oder Kot essen muss oder vor laufender Kamera beschimpft und von mehreren Männer mit Stromstößen und Messern gefoltert wird oder oder oder. Gehen Sie mit ihrer Frau Minigolf spielen und erstatten sie bloß keine Anzeige! Sonst landen Sie wieder vor Gericht, und dann...!”

Allerdings müsste er dann hinzufügen: „Sollten Sie allerdings in der Nachbarwohnung oder in einem Parkhaus Schreie hören, hinlaufen und sehen, dass eine Frau oder ein Kind vergewaltigt wird, dann müssen Sie etwas tun! Wenn Sie nämlich nichts tun, dann landen Sie vor Gericht”...

Aber das hat der Richter alles nicht gesagt. Er brachte vielmehr das Beispiel von einer gefundenen Waffe. Ihm sei das tatsächlich selbst einmal passiert. Da würde man dann von der Polizei nicht nur überprüft; und all das, obwohl man doch die Waffe nur gefunden hatte und sie ehrlich abgeben wollte.

Das für diesen Fall falsche (A) und aus zynischer Perspektive zugleich richtige (B) Beispiel zeigt das tatsächliche Paradoxon auf:

A. Ein Datenträger, der sog. Kinderpornografie enthält, ist keine Waffe, sondern eine Dokumentation über einen real verübten Folterakt. M.a.W.: es handelt sich um Beweismaterial, das die Strafverfolgungsbehörden gefälligst als solches zu behandeln hätten, damit z.B. Täter, Tatort, mögliche Netzwerke und Opfer identifiziert werden können

B. Ein Datenträger, der sog. Kinderpornografie enthält, ist für manche deutsche Strafverfolgungsbehörden eine „Waffe”, die auf diejenigen, gerichtet wird, die darauf bestehen, dass der seit Jahren eskalierende Wahnsinn endlich wirklich bekämpft wird; aber auch auf solche Bürger/innen, die mutig Anzeige erstatten wollen, weil sie das für ihre verdammte Pflicht halten.

Logik auf dem Kopf, Ahnungslosigkeit im Kopf

Der Staatsanwalt war erwartungsgemäß nicht zufrieden über den Freispruch und gab Äußerungen wie: das hätten Sie wissen müssen, Sie haben sich doch schon „eine blutige Nase” geholt usw. von sich. Seine Bemerkung vom angeblich fehlenden „Unrechtsbewusstsein” des Kinderschützers war dann nicht mehr zu toppen! Verquerer und paradoxer kann man nicht daherreden. Diesem Herrn und seinem Chef Köhler ist wirklich nicht mehr zu helfen, denn wenn die seriöse und de facto(!) willkommene Zuarbeit für das FBI bei der Aufdeckung des Psychopathenrings aus dem „Wunderland” fehlendem Unrechtsbewusstsein entsprungen ist, dann kann man schlussfolgern, dass der Staatsanwalt ein Fan des Wunderlandes war. Oder wie wollte er das verstanden haben? Und dass die Sache mit der „blutigen Nase” wohl eher ein glasklarer Hinweis auf seit Jahren notwendige Gesetzesänderungen ist, scheint ihm auch verborgen geblieben zu sein. Summa summarum steht eines fest: dieser junge Mann hat in seinem Leben noch nie ein Kinder„porno” gesehen und war noch nie mit Überlebenden konfrontiert. Er hat überhaupt keine Ahnung davon, was Leid, was Schmerz, was Panik und Angst, was eine todeskampfähnliche Situation wirklich ist. Bedauerlicherweise kann man Verantwortliche in solchen Bereichen nicht dazu zwingen.

Leider!

All diese Bemerkungen weisen auf einen ernsten und skandalösen Zustand in diesem Land hin, wenn es um die Bekämpfung schwerster Kriminalität, schwerster Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder geht:

Weil man sich hierzulande an die Buchstaben von veralteten, undifferenzierten Gesetzen hält, die der Problematik nur noch sehr entfernt zugeordnet werden können, landen engagierte Menschen mit den Moral- und Wertvorstellungen, nach denen Politiker immer so gerne rufen, schneller vor Gericht, als die tatsächlichen Verbrecher. Das Zynische ist, dass von genau diesen Buchstaben diejenigen Anwaltskanzleien, die sich auf die Verteidigung von Pädos spezialisiert haben, profitieren; und somit auch die Pädokriminellen.

Man kann sich, angesichts der Tatsache, dass manche Vereine und Initiativen sehr wohl melden dürfen (ohne sich eine blutige Nase zu holen!), des Eindrucks nicht erwehren, dass einige Vertreter der Strafverfolgungsbehörden „Lieblinge” und „Dornenkinder” haben und mit zweierlei Maß messen.

Wo ist eigentlich die Grundlage dafür in unserem Rechtssystem?

Wieso kann Staatsanwalt X oder Richter Y oder Kripobeamter Z an einigen Vereinen oder an manchen Einzelpersonen „ein Exempel statuieren”?

Weil ihm gerade danach war? In Fall von Udo Blumenthal spricht einiges dafür.

Nicht unwesentliche „Restposten

Woran in dieser Verhandlung niemand gedacht hat, sind die Kosten für den Freigesprochenen und seine gesamte Familie. Abgesehen von den erheblichen psychischen „Kosten”, gibt es ganz real, nämlich in Euro, berechenbare Beträge für die über Jahre beschlagnahmte Hard- und Software. Angesichts der Tatsache, dass die Computergenerationen immer schneller laufen, also immer kürzer werden, kann die Familie Blumenthal nun vier völlig veraltete Rechner und die dazu gehörige Software entsorgen. Auch das kostet Geld.

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Polizei auf den Festplatten der Rechner nichts gefunden hat; und nur drei Datenträgern „interessant” wurden, fragt man sich, wie sich diese und zukünftige Beamte und Behörden das eigentlich so vorstellen? Wer muss die Kosten (also den totalen Wertverlust nach einigen Jahren) tragen?

Alles in allem zeigte dieser Fall, dass sich die vielfältige Hilflosigkeit gegenüber der sich stetig ausbreitenden OK gegen Kinder eher an Helfer/innen mit Zivilcourage, Wertund Moralvorstellungen entlädt und entladen kann, als an denen, die von diesem OKBereich profitieren. Ein Bereich, der von maßloser Geldgier, perverser „Lust” am Quälen, dem Ausleben pathologischer Seelenzustände, der totalen Entmenschlichung, der Absage an sämtliche Rechts- und Wertevorstellungen gekennzeichnet ist.

© Monika Gerstendörfer, 2003, Diplompsychologin, Menschenrechtlerin (schrieb Anfang der 90er Jahre die ersten Artikel in Europa zur Problematik „IT und Gewalt”; informierte das Europäische Parlament in Brüssel auf der ersten Anhörung zum Thema; sorgte dafür, dass die Problematik in die NGO-Papiere für die 4. UNWeltfrauenkonferenz in Peking aufgenommen wurde; arbeitete jahrelang im European Observatory on Violence against Women (EWL Brüssel), im Europarat, auf zahlreichen Anhörungen und Kongressen auf UN-, europäischer-, Bundes- und Landesebene; bildete in den vergangenen gut 10 Jahren zahlreiche Polizist/innen (Kreispolizeibehörde, LKA, BKA, BGS) fort; gab unzählige Workshops gemeinsam mit den damals noch wenigen IT-spezialisierten Kripobeamten; führte folgende Begriffe ein: „pädokrim, pädocrim, pädokriminell, Pädokriminalität, Pädokriminelle)

Weitere interessante Informationen auf dieser Seite dazu

Anti-Kinderporno e.V.

Final Report (European Council) Group of specialists on the impact of the use of new information technologies on trafficking in human beings for the purpose of sexual explitation (EG-S-NT),

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