Aktuelles 2002
Endlich Menschenrechte für Hermaphroditen ?
Die Beschlussfassung (Amtsgericht München zur Weiterleitung lt. Beschlussfassung aus 01 an das LG München I vom 19.08.02.)
Auf der Webseite wird auf diesen Geschlechtsantrag hingewiesen.
Kurzinfo:
Beschwerde wegen Nicht-Zulassung eines dritten Geschlechts:
Am 22. August haben die Anwälte von Michel Reiter Beschwerde beim Landgericht München I eingereicht. Grund ist die Weigerung des Amtsgerichts, das Standesamt München zur Eintragung „zwittrig” (hilfsweise „Hermaphrodit” oder „intersexuell”) in das Geburtenbuch zu verpflichten. Damit, so heißt es im Schriftsatz, verstießen die Richter gegen Art. 1 Abs. 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde) sowie gegen Art. 3 Abs. 3 GG (Verbot, jemanden wegen seines Geschlechts zu benachteiligen). Die hypothetische Behauptung, Hermaphroditen könnten, weil sie gar kein anerkanntes Geschlecht seien, auch nicht wegen ihres Geschlechtes diskriminiert werden, wiesen die Anwälte vorab zurück. Ihr Gegenargument lautet, dass kaum eine gravierendere Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorstellbar sei als dessen Nicht-Anerkennung. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber nirgends festgelegt, was Geschlecht ist und dass es nur zwei Kategorien, nämlich „weiblich” und „männlich” gebe. Auch die Berufung auf Medizin und Biologie, die über zahlreiche Geschlechts-Varianten berichten, müsse scheitern. Dennoch lobt der Beschwerdetext, dass das Amtsgericht sich Gedanken gemacht habe, wie die „vielfach als unerträglich empfundene(n) medizinische(n) Eingriffe” an intersexuellen Kindern untersagt werden könnten. (Text von x-berg.de)
Die Beschlussfassung
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Weder Männlein noch Weiblein - aber was dann? Die große Zwitterfrage

