Die Lobby für Menschenrechte e.V.
vergibt ab 2003 einen Award für besondere Webseiten. Webseitenbetreiber/innen können sich nicht selbst bewerben. Der Award wird nach folgenden Kriterien vergeben:
Webseitenbetreiber/innen -
können sich nicht selbst bewerben.
Hauptkriterien:
Besonderer Einsatz für die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind.
Aktualität und konkreter Bezug zur Lebenswirklichkeit von Menschen.
Eine mutige und klar verständliche Sprachführung.
Weitere Kriterien:
Informative, phantasievolle Darstellung.
Einfache Navigation, schnelle Ladezeiten
Mit der Webseite der Hausfrauenrevolution sehen wir die AWARD-Kriterien als erfüllt an.
Darüber hinaus halten wir die Webseite für ein besonders gutes Portal.
Das Engagement der Aktiven zeigt, dass der Austausch in der virtuellen Welt sinnvoll und wichtig ist, wenn er zu Aktionen in der sog. wirklichen Welt führt. Das Motto: „Nicht nur reden, sondern handeln” wurde u.a. durch zahlreiche Hilfspakete für Frauenhäuser und durch eine Unterschriftenaktion, die den Protest gegen ein Gerichtsurteil dokumentiert, umgesetzt.
Ebenfalls ist die Vielfalt der - im Forum diskutierten und auf anderen Sites angebotenen - Themen vorbildlich.
Das Design, die Menueführung, die Navigation u.v.m. ist bestens. Die Aktualität ist kaum zu übertreffen.
Wir sind stolz, der Hausfrauenrevolution diesen Preis, der eine kleine Anerkennung der Arbeit sein soll, überreichen zu dürfen!
Anti-Kinderporno e.V.
(insbesondere Artikel 1 Menschenwürde - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte)
schandmaennchen.de
(insbesondere: Artikel 5 Meinungsfreiheit)
sonnenseite.de
(insbesondere Artikel 2 Allgemeines Freiheitsrecht)


