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Thesen

Weder Männlein noch Weiblein

aber was dann? Die große Zwitterfrage

Jeder preußische Kartoffelsack wäre manchem Zwitter lieber

von OLIVER TOLMEIN (FAZ, 23.07.2001, Nr. 168 / Seite 42)

Michel Reiter ist nicht als Kind der Aphrodite und des Hermes geboren und auch nicht im achtzehnten Jahrhundert. Er lebt nicht als griechischer Gott auf dem Olymp, und er kann nicht, wie es Paragraph 20 des Allgemeinen Preussischen Landrechts noch erlaubte, „frei wählen, zu welchem Geschlecht er sich halten will”. Michel Reiter hat das Pech, im zwanzigsten Jahrhundert auf die Welt gekommen zu sein. Und wer in der Moderne nicht in die vorgegebenen Kategorien paßt, wird nicht zum Gott verklärt und bekommt auch nicht das Recht, selbst zu bestimmen, als wer er gelten möchte. Der Mensch, bei dem Abweichungen von der genetischen Norm diagnostiziert werden, wird heute an den Experten überwiesen, der der Besonderheiten Herr zu werden hat.

Im Fall von Michel Reiter, der nach modernem deutschen Personenstandsrecht nicht sein durfte, was er ist, nämlich ein Zwitter, bedurfte es dafür einer Amputation der zu groß gewachsenen Klitoris, die auch die Ärzte nach der Geburt für einen Penis gehalten hatten. Nachdem zudem ein künstlicher Scheideneingang geschaffen, die Harnröhre verlegt und eine jahrelange Hormonbehandlung abgeschlossen war, konnte der Chirurg in seinem Arztbrief an den „lieben Herrn Kollegen” zufrieden konstatieren, er habe nun „ein frisches, schlankes Mädchen” vor sich. Im Geburtenbuch wurde damit das Ergebnis der medizinischen Behandlung auch rechtlich perfekt ist, der Eintrag berichtigt: Ganz wie es das moderne deutsche Personenstandsrecht verlangt, ist dort statt der Geburt des Knaben Michel Reiter die des Mädchens Birgit beurkundet.

Mit diesem zum Falschen hin berichtigten Eintrag befaßt sich derzeit das Amtsgericht München, denn der Versuch der Mediziner, aus dem Zwitter, der kurzzeitig für einen Jungen gehalten wurde, ein Mädchen zu machen, ist schließlich fehlgeschlagen. Die heute über dreißigjährige Patientin nimmt seit langem schon keine Hormone mehr ein, geht nicht mehr zum Arzt und nennt sich heute wieder Michel - nicht weil er wieder der Junge werden will, für den er anfangs gehalten wurde, sondern weil sich an diesen Namen die Erinnerung an eine kurze Lebensspanne knüpft, in der er wenigstens in seinem unversehrten Körper leben konnte. Michel Reiter hat nun beantragt, daß die Berichtigung im Geburtenbuch, die aus ihm ein Mädchen macht, ihrerseits berichtigt wird und das Geburtenbuch ausweist, was er künftig auch in seinem Paß stehen haben möchte: „Geschlecht: Zwitter.”

Der zuständige Richter hat auf den Antrag in einer ersten Stellungnahme verhalten reagiert: „Diesem Berichtigungsantrag kann nicht schon dann entsprochen werden, wenn die eingetragene Tatsache unrichtig ist. Vielmehr kann selbst bei feststehender Unrichtigkeit der Eintragung einem Berichtigungsantrag nur dann stattgegeben werden, wenn er auf eine richtige Eintragung gerichtet ist.” Es geht also darum, ob „Zwitter” eine richtige Eintragung sein kann.

Das offiziöse „Fachlexikon für das Standesamtswesen” bezieht unmißverständlich Position dagegen: „Nach dem Personenstandsgesetz kann im Geburtenbuch für das Geschlecht des Kindes nicht Zwitter eingetragen werden. Ein Kind ist bei Zweifeln mit dem Geschlecht einzutragen, auf das die körperlichen Merkmale am meisten hinweisen.” Tatsächlich findet sich im Personenstandsgesetz keine Vorschrift, die den Eintrag „Zwitter” verbieten würde. Allerdings findet sich auch keine, die ihn erlaubt. Das deutsche Recht geht heute, anders als vor zweihundert Jahren, stillschweigend davon aus, daß es in Deutschland nur Männer und Frauen gibt. Eine Überzeugung, die auch ansonsten die gesellschaftliche Konvention prägt: Auf Formularen findet man nur die Möglichkeit, sich als „Herr” zu bezeichnen oder als „Frau”, es gibt in Boutiquen zwar Kinderabteilungen, aber keine für „Zwitter”, und auch die Einteilung der Toiletten orientiert sich konsequent an der Vorstellung, es gebe Männer und Frauen und allenfalls noch als dritte Kategorie Behinderte.

Dabei sind Zwitter der Medizin so geläufig, daß in den Lehrbüchern ein fein gegliedertes System von „Hermaphroditen” und „Pseudohermaphroditen” vorgestellt werden kann. Von Menschen, die genetisch Männer scheinen, aber keine Rezeptoren für das männliche Hormon Testosteron haben, führt der Kategorienkatalog bis zu Menschen, die zwar den weiblichen XX-Chromosomensatz haben, aber einen Penis, einen Hoden und keine ausgebildete Vagina. Eines von 2000 Kindern, schätzen Fachleute, wird ohne eindeutiges Geschlecht geboren, ist also weder Junge noch Mädchen, sondern wird, frei nach Simone de Beauvoir, dazu gemacht - allerdings nicht nur durch Erziehung, sondern durch Manipulation der Biologie.

Die reine Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft ist also eine Fiktion. Auch wenn der Gedanke schwerfällt: Das, was wir als Mann und Frau kennen, mögen die häufigsten Erscheinungsformen des biologischen Geschlechts sein, die einzigen sind es nicht. Und Zwitter oder, wie es in den medizinischen Lehrbüchern unbestimmter heißt, „Intersexuelle” sind nicht einfach ein drittes Geschlecht, sie sind auch untereinander sehr verschieden. Der Münchner Amtsrichter, der in diesem Verfahren zu entscheiden hat, ob er „Zwitter” als richtigen Eintrag für Michel Reiter gelten lassen kann, hat damit ein grundsätzliches Problem zu lösen. Naturwissenschaftliche Erkenntnis und gesellschaftliche Norm stehen gegeneinander.

Die Entscheidung dürfte heute allerdings leichter fallen als vor vierzig Jahren - und das nicht nur, weil sich der Optimismus, der glaubte, man könne mit chirurgischen Eingriffen die Geschlechtszuweisung erfolgreich vornehmen, blamiert hat. Geschlecht ist heute, nach der Öffnung der Bundeswehr für Frauen und nach der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft durch Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht, eine Kategorie, die ihren strukturierenden Charakter zumindest im Recht zusehends eingebüßt hat. Wenn Frauen dürfen, was Männer sollen, und umgekehrt - warum ist es dann noch wichtig, daß eindeutig zuzuordnen ist, ob einer ein Mann oder eine Frau ist oder vielleicht etwas anderes, Zwitter eben?

Das Grundgesetz stellt in Artikel 3 II Satz 1 zwar nur fest, daß „Männer und Frauen” gleichberechtigt sind. In der allgemeineren Vorschrift, die Diskriminierung verhindern soll, in Artikel 3 III Satz 1, heißt es aber in umfassender Formulierung: „Niemand darf wegen seines Geschlechts . . . benachteiligt oder bevorzugt werden.” Was aber anderes als eine Benachteiligung ist es, wenn Menschen, die als Zwitter geboren werden, nicht als Zwitter anerkannt werden und nicht als Zwitter leben dürfen? Daß die Standesämter sie durch die Zuweisung des Geschlechtes Mann oder Frau zum Verschwinden bringen, ist nicht nur eine Diskriminierung, es verstößt auch gegen die Menschenwürde, die auch das Recht darauf umfaßt, als das wahrgenommen zu werden, was man ist.

Daß infolge dieser Anerkennung ein grundlegendes gesellschaftliches Wahrnehmungsmuster verändert werden muß, kann nur erklären, warum sie so lange auf sich hat warten lassen. Verhindert werden darf die Anerkennung der Zwitter als Zwitter dadurch nicht. Wie sich die Gesellschaft daran gewöhnt hat, daß in Zügen der Bundesbahn Abteile für Rollstuhlfahrer/innen geschaffen wurden und die Regenbogenfahne der Schwulen und Lesben auch bisweilen vor offiziellen Gebäuden geflaggt wird, so wird auch die zusätzliche Kategorie ”Zwitter” in behördlichen Formularen nach einer Phase der Verwunderung Alltag werden.

OLIVER TOLMEIN

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.07.2001, Nr. 168 / Seite 42

Beschwerde - Gegen den Beschluss des AG München vom 13.9.2001,

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